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Gewinnrücklagen

Gewinnrücklagen werden durch einbehaltene, nicht ausgeschüttete Gewinne gebildet.

Sie sind Bestandteil des Eigenkapitals eines Unternehmens.

Die Gewinnrücklagen gehören mit den Kapitalrücklagen zu den so genannten offenen Rücklagen, die auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen werden.

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Steuerlexikon