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Einnahmen-Ausgabenrechnung

Mit der Einnahmen-Ausgabenrechnung, auch bekannt als Überschussrechnung, können Kleingewerbetreibende, kleinere landwirtschaftliche Betriebe oder freiberuflich Tätige, die nicht buchführungspflichtig sind, ihren steuerpflichtigen Gewinn ermitteln.

Der Gewinn (Überschuss) ergibt sich dabei als Differenz zwischen den Betriebseinnahmen und den Betriebsausgaben innerhalb eines Geschäftsjahres. Anders als in der Steuerbilanz werden dabei Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten, Wertberichtigungen oder Rückstellungen nicht berücksichtigt, wohl aber Abschreibungen.

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