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Einnahmen

Unter Einnahmen werden im betrieblichen Rechnungswesen alle Geschäftsvorfälle verstanden, die eine Zunahme des betrieblichen Geldvermögens bewirken.

Dazu zählen alle Vorgänge, die mit einer Zunahme des Zahlungsmittelbestandes (= Kassenbestand plus Bankguthaben), einer Zunahme von Forderungen oder einer Abnahme von Verbindlichkeiten verbunden sind.

Einnahmen sind z. B. der Barverkauf von Waren (Erhöhung des Kassenbestandes), der Warenverkauf auf Kredit (Erhöhung des Forderungsbestandes) oder die Tilgung eines vom Betrieb gegebenen Lieferantenkredits (Abnahme von Verbindlichkeiten).

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Steuerlexikon