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Gewinn

Der Gewinn ist das positive Ergebnis der wirtschaftlichen Tätigkeit von Unternehmen.

Die freie Marktwirtschaft basiert wesentlich auf dem Prinzip der Gewinnmaximierung, das heißt dem Bestreben, einen größtmöglichen Gewinn aus der wirtschaftlichen Betätigung zu ziehen.

Der Gewinn kann entweder als Stückgewinn für eine Leistungseinheit (z. B. ein Produkt) ermittelt werden oder als Periodengewinn des gesamten Unternehmens innerhalb eines bestimmten Zeitraums.

Definition Gewinn nach Handelsrecht und Steuerrecht

Der Gewinn eines Wirtschaftsjahres wird im Handels- und Steuerrecht auf unterschiedliche Weise definiert:

  • Der handelsrechtliche Gewinn (Jahresüberschuss): Er ist nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) die positive Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen eines Wirtschaftsjahres, der im handelsrechtlichen Jahresabschluss über die Gewinn- und Verlustrechnung ermittelt wird.
  • Der steuerrechtliche Gewinn: Er ergibt sich nach dem Einkommensteuerrecht durch einen Betriebsvermögensvergleich. Gewinn ist danach die positive Differenz zwischen dem Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres zuzüglich von Entnahmen und abzüglich von Einlagen. Bestimmte Personengruppen, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind (z.B. Kleingewerbetreibende), können eine vereinfachte einkommensteuerliche Gewinnermittlung über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) durchführen. Dabei ergibt sich der Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben

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