Gemeinschaftsteuern
Gemeinschaftsteuern sind Steuern, deren Aufkommen sowohl dem Bund als auch den Ländern zusteht. Zu den Gemeinschaftsteuern gehören die Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer.
Navigation im Steuerlexikon
Vorheriger Eintrag
Nächster Eintrag