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Gemeinkosten

Gemeinkosten sind betriebliche Kosten, die einem Kostenträger, z.B. einem Produkt, nicht direkt zugerechnet werden können (echte Gemeinkosten) oder auf Grund des damit verbundenen Erhebungsaufwands nicht zugerechnet werden (unechte Gemeinkosten).

Zu den echten Gemeinkosten zählen u.a. Abschreibungen, Versicherungen oder Telefongebühren. Unechte Gemeinkosten sind z.B. Schrauben, Kleb-, Schmier- und Treibstoffe. In der betrieblichen Kostenrechnung werden die Gemeinkosten über Gemeinkostenzuschläge auf die einzelnen Kostenträger verteilt.

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Steuerlexikon