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Goldene Bilanzregel

Die Goldene Bilanzregel ist ein Grundsatz zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit von Unternehmen aller Art, der besagt, dass das langfristig gebundene Anlagevermögen durch langfristiges Kapital (am besten Eigenkapital) finanziert werden sollte, während das kurzfristig gebundene Umlaufvermögen durch kurzfristige Kredite gedeckt sein kann.

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Steuerlexikon