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Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen ist derjenige Teil des betrieblichen Vermögens, der im Unterschied zum Anlagevermögen nur für kurze Zeit im Unternehmen verbleibt. Zum Umlaufvermögen zählen u. a. Waren, Halb- und Fertigfabrikate, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Forderungen, Zahlungsmittel und kurzfristig gehaltene Wertpapiere.

Das Umlaufvermögen wird zusammen mit dem Anlagevermögen und den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite der Bilanz (Vermögensseite) ausgewiesen.

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Steuerlexikon