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Anlagevermögen

Im Unterschied zum Umlaufvermögen werden als Anlagevermögen die Vermögensgegenstände bezeichnet und in der Bilanz ausgewiesen, die dazu bestimmt sind, der Verwaltung langfristig zu dienen.

Innerhalb des Anlagevermögens werden das Sachanlagevermögen, zu dem vor allem die Grundstücke, technische Anlagen, Maschinen und Fahrzeuge gehören, das Finanzanlagevermögen, zu dem vor allem die Beteiligungen gehören, und die immateriellen Vermögensgegenstände unterschieden.

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Steuerlexikon