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Kleingewerbetreibende

Kleingewerbetreibende sind Gewerbetreibende, deren Geschäftsbetrieb keine kaufmännische Organisation erfordert (z. B. Gastwirte, Kioskbesitzer).

Kleingewerbetreibende sind keine Kaufleute, können sich aber als Kann-Kaufmann ins Handelsregister eintragen lassen oder die Rechtsform einer Handelsgesellschaft wählen und so den Status eines Kaufmanns erlangen.

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Steuerlexikon