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Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die Offene Handelsgesellschaft ist als Rechtsform eines Unternehmens. Sie gehört zu den verbreitetsten und auf Grund ihrer Haftungsmodalitäten angesehensten Handelsgesellschaften. Sie ist eine Personengesellschaft, die unter gemeinsamer Firma ein Handelsgewerbe betreibt. Die OHG wird von mindestens zwei Gesellschaftern durch Gesellschaftsvertrag gegründet und muss ins Handelsregister eingetragen werden.

In der Regel wirkt jeder Gesellschafter an der Geschäftsführung und Vertretung nach außen mit. Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, besteht die Gewinnausschüttung in einer vierprozentigen Verzinsung der geleisteten Kapitaleinlagen, der Rest wird ebenso wie die Verluste nach Köpfen verteilt. Im Verlustfall haften alle Gesellschafter unmittelbar und gesamtschuldnerisch über ihre Einlage hinaus mit ihrem gesamten Privatvermögen. Rechtsgrundlage der OHG ist das Handelsgesetzbuch (HGB).

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