🏠 » Lexikon » Stille Gesellschaft

Stille Gesellschaft

Eine Stille Gesellschaft (StG) ist eine Personengesellschaft, bei der sich ein Gesellschafter als stiller Teilhaber über eine Einlage am Handelsgewerbe eines anderen beteiligt.

Diese Beteiligung ist nur im Innenverhältnis wirksam, sie muss nach außen nicht in Erscheinung treten. Die Einlage des stillen Gesellschafters geht in das Vermögen des anderen über. Ferner hat der stille Gesellschafter keine Mitspracherechte oder geschäftsführende Kompetenzen. Er ist allerdings am Gewinn beteiligt und haftet im Verlustfall mit seiner Einlage.

Die Verlustbeteiligung wird jedoch in der Regel durch den Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen (so genannte typische stille Gesellschaft). Für den stillen Gesellschafter bedeutet die Unternehmensbeteiligung daher eine Kapitalanlage. Für den oder die übrigen Gesellschafter erlaubt die Rechtsform der stillen Gesellschaft eine einfache Kapitalbeschaffung.

Bitte bewerten (1 - 5):

Der Artikel Stille Gesellschaft
befindet sich in der Kategorie:
Steuerlexikon