🏠 » Lexikon » R » Rechnungsabgrenzungsposten

Rechnungsabgrenzungsposten

Rechnungsabgrenzungsposten

, auch als RAP abgekürzt, dienen der zutreffenden Ermittlung des Periodengewinns, indem Aufwendungen und Erträge dem Wirtschaftsjahr zugeordnet werden, durch das sie - wirtschaftlich betrachtet - verursacht sind.

Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite der Bilanz weisen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag aus, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite der Bilanz sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Erträge für eine bestimmte Zelt nach diesem Tag darstellen.

Typische Geschäftsvorfälle, die zur Bildung von Rechnungsabgrenzungen führen, sind Vorauszahlungen für Miete, Pacht und Versicherungen.

Bitte bewerten (1 - 5):

Der Artikel Rechnungsabgrenzungsposten
befindet sich in der Kategorie:
Steuerlexikon