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Passivierung

Die Passivierung ist der Vorgang zur Erfassung von Eigen- und Fremdkapitalpositionen sowie der passiven Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite der Bilanz. Dabei sind nach dem Handelsrecht bestimmte Passivierungspflichten, -Wahlrechte und -verböte zu beachten.

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Steuerlexikon