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Schuldenkonsolidierung

Die Schuldenkonsolidierung ist die Aufrechnung von Forderungen und Schuldpositionen, die Unternehmen, die in den Konzernabschluss ihrer Mutter einzubeziehen sind, gegeneinander haben.

Diese Notwendigkeit resultiert daraus, dass alle zum Konzern gehörenden Unternehmen als eine Einheit (sog. Einheitstheorie) zu betrachten sind und folglich keine Forderungen und/oder Schuldpositionen gegeneinander haben können.

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Steuerlexikon