Forderungen
Forderungen
sind Ansprüche gegenüber Dritten auf die Zahlung von Geld oder die Erbringung einer Sach- oder Dienstleistung.
Hinsichtlich der betrieblichen Forderungen werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sowie sonstige Forderungen (z.B. aus einem Darlehensverhältnis) unterschieden.
Forderungen zählen zum Umlaufvermögen und werden auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Sie sind grundsätzlich mit ihrem Nennwert zu bilanzieren. Handelt es sich jedoch um zweifelhafte Forderungen, bei denen unsicher ist, ob und in welcher Höhe der Schuldner sie bezahlen wird (Forderungsausfallrisiko), so müssen sie in ihrer Höhe wertberichtigt werden.
Uneinbringliche Forderungen, bei denen sicher ist, dass der Schuldner sie nicht zahlen wird, werden abgeschrieben. Um die Unternehmensliquidität zu erhöhen, können Forderungen im Rahmen des Factoring oder der Forfaitierung verkauft werden.