🏠 » Lexikon » Sozialabgaben (Sozialversicherungen)

Sozialabgaben (Sozialversicherungen)

Als Sozialabgaben werden die Aufwendungen bezeichnet, die vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Finanzierung der verschiedenen Sozialversicherungszweige getragen werden.

Die Grundlage für die Berechnung ist immer das Arbeitsentgelt gemäß § 14 SGB IV. Die Sozialabgaben werden vom Bruttolohn abgezogen, wobei sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer je zur Hälfte die Beiträge zu zahlen haben. Hingegen werden die Zusatzbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nur vom Arbeitnehmer getragen. Die Unfallversicherungsbeiträge trägt nur der Arbeitgeber.

Insgesamt unterscheidet man fünf Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung. Es gibt die

  • Arbeitslosenversicherung (ALV),
  • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV),
  • Pflegeversicherung (PV),
  • Unfallversicherung (UV),
  • Rentenversicherung (RV).

Die gesetzliche Sozialversicherung (SV) dient der Für- und Vorsorge der sozialen Sicherung.

Rechtsgrundlagen der Sozialversicherung

Die Sozialversicherung ist im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Insgesamt gliedert sich das SGB in zwölf Bücher. Die einzelnen Sozialversicherungen sind in den folgenden Büchern zu finden:

  • Krankenversicherung: Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
  • Rentenversicherung: Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)
  • Unfallversicherung: Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
  • Pflegeversicherung: Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)
  • Arbeitsförderung: Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)

Sozialabgaben Definition & Erklärung | Steuerlexikon

Träger der Sozialversicherungen

Der Arbeitgeber führt die Sozialabgaben an die entsprechenden Einzugsstellen ab. Die Träger der Sozialversicherung sind zumeist öffentlich-rechtliche Körperschaften.

Sozialabgaben Definition & Erklärung | Steuerlexikon

Sozialabgaben – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

Die wichtigsten Schlagworte zu den Sozialabgaben sind:

  • Zweck: Finanzierung der Sozialversicherungszweige
  • Arten: fünf Sozialversicherungszweige
  • Rechtsgrundlage: Sozialgesetzbuch (SGB)
  • Akteure: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen Sozialversicherungsbeiträge

Bitte bewerten (1 - 5):

Der Artikel Sozialabgaben (Sozialversicherungen)
befindet sich in der Kategorie:
Steuerlexikon