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Sichteinlagen

Sichteinlagen

sind Guthaben bei Banken, die im Gegensatz zu den Termin- und Spareinlagen jederzeit in voller Höhe abgehoben werden können (z. B. Guthaben auf Girokonten).

Sichteinlagen dienen der Abwicklung des täglichen Zahlungsverkehrs und werden entweder gar nicht oder nur gering verzinst.

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Steuerlexikon