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Sonderabschreibungen

Sonderabschreibungen sind vom Gesetzgeber zusätzlich zu der gewöhnlichen Absetzung für Abnutzung (AfA, Abschreibung) eingeräumte Abschreibungen, die nicht auf der Wertminderung der Wirtschaftsgüter beruhen, sondern wirtschaftspolitische Ziele verfolgen.

Zu den Sonderabschreibungen zählen die Fördergebietsabschreibungen sowie die 20 %igen Sonderabschreibung für kleinere und Mittelstandsbetriebe, die sie bei der Anschaffung oder Herstellung neuer beweglicher Anlagegüter zusätzlich zur normalen Abschreibung über fünf Jahre lang vornehmen können.

Da die Sonderabschreibungen den betrieblichen Gewinn verringern, müssen die Unternehmen in den betreffenden Jahren weniger Steuern zahlen. Sie wirken damit steuerstundend, wodurch den Betrieben die Finanzierung der betreffenden Investition erleichtert werden soll. Im Vorgriff auf spätere Abschreibungsmöglichkeiten können kleine und mittelständische Unternehmen ferner eine so genannte Ansparabschreibung (auch Ansparrücklage) bilden.

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