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Abschreibungen

Abschreibungen

sind die Berücksichtigung von Wertminderungen bei abnutzbaren Vermögensgegenständen, z. B. Maschinen, indem dessen Anschaffung- oder Herstellungskosten über die Jahre seiner Nutzung verteilt werden, bilanzielle Abschreibungen.

Hierbei ist die lineare Abschreibung (Abschreibung in jährlich gleicher Höhe) die Standardmethode. In der Regel sind die degressive (konstanter %-Satz vom jeweiligen Restbuchwert) und die Abschreibung nach Maßgabe der Leistung ebenfalls zulässig.

Die steuerrechtlich zulässigen Abschreibungen werden als Absetzung für Abnutzung (AfA) bezeichnet. Zweck der kalkulatorischen Abschreibungen ist es, die Kosten für den Werteverzehr von eingesetzten Produktionsfaktoren zu verrechnen.

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