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Spezialleasing

Spezialleasing

heißt, dass der Leasingnehmer mit dem Leasinggeber ein Leasingvertrag über einen Leasinggegenstand abschließt, welcher auf die speziellen Bedürfnisse und Verhältnisse des Leasingnehmers zugeschnitten ist.

Eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung von diesem Leasinggegenstand ist nach der Grundmietzeit nicht mehr möglich.

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Steuerlexikon