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Leasing

Die Bedeutung des Begriffes „Leasing“ ist auf das englische Verb „to lease“ zurückzuführen und bedeutet so viel wie „mieten“ oder „pachten“.

Der Begriff wird im Deutschen verwendet, um eine spezielle Form der Außenfinanzierung zu bezeichnen. In den letzten Jahrzehnten hat Leasing eine dynamische Entwicklung erfahren und spielt heute in der Wirtschaft eine gewichtige Rolle.

Zunehmender Beliebtheit erfreut sich Leasing vor allem in den Bereichen Produktionsmaschinen, Kraftfahrzeuge, Büroausstattung und EDV. Mehr als 20 Prozent der Investitionsgüter werden inzwischen in Deutschland über Leasing finanziert.

Leasing Definition & Erklärung einfach verstehen

Man versteht unter Leasing eine mittel- bis langfristige Überlassung von (mobilen oder immobilen Investitions- oder Gebrauchsgüter) gegen Zahlung eines Nutzungsentgelts, was als Leasinggebühr bezeichnet wird. Es gibt keine expliziten Regelungen im Handelsrecht, daher kommen die Erlasse des Bundesfinanzministeriums zur Anwendung. Unterschieden wird zwischen direktem Leasing, bei dem der Leasinggeber auch der Hersteller ist und indirektem Leasing, bei dem der Leasinggeber eine Finanzierungsgesellschaft ist.

Um eine Dreiecksbeziehung handelt es sich beim indirekten Leasing, etwa zwischen Hersteller beziehungsweise Lieferant, einem Finanzierungsunternehmen, welches der Leasinggeber ist und dem Leasingnehmer, welcher den Leasinggegenstand nutzt.

Leasing - Aufbau und Funktionsweise

Hierbei wird der Kaufvertrag zwischen dem Hersteller und dem Finanzierungsunternehmen geschlossen. Vom Finanzierungsunternehmen, dem Leasinggeber, wird der Kaufpreis an den Hersteller gezahlt. Vom Hersteller erfolgt die Lieferung des Leasinggegenstandes direkt zum Leasingnehmer, welcher den Leasinggegenstand nutzt. Der Leasingnehmer ist vertraglich mit dem Leasinggeber, dem Finanzierungsunternehmen verbunden und zahlt die Leasingraten an ihn. Die nachfolgende Darstellung zeigt die übliche Konstellation beim indirekten Leasing zwischen Leasinggeber, Leasingnehmer und Lieferant (Verkäufer):
Leasing Definition & Erklärung | Steuerlexikon

Leasing – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

Folgende Punkte sind im Rahmen des Leasings zu beachten:

  • Begriff „Leasing“ kommt aus dem Englischen „to lease“ und bedeutet mieten oder pachten.
  • Leasing ist die mittel- bis langfristige Überlassung von Gebrauchsgütern gegen Zahlung eines Nutzungsentgeltes.
  • Man unterscheidet direktes Leasing und indirektes Leasing.

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