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Stille Reserven

Stille Reserven

sind Vermögenswerte eines Unternehmens, die aus der Bilanz nicht offen ersichtlich sind, da auf Grund von Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften bestimmte Vermögenswerte entweder gar nicht erfasst oder z.B. auf Grund von Abschreibungsregelungen zu niedrig bewertet werden.

Während die stillen Reserven nur das betriebliche Vermögen und damit die Aktivseite der Bilanz berühren, beziehen sich die stillen Rücklagen auf das auf der Passivseite ausgewiesene Eigenkapital.

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Steuerlexikon