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Unterbewertung

Eine Unterbewertung liegt vor, wenn in der Bilanz betriebliche Vermögensgegenstände zu niedrig und/oder Schulden zu hoch angesetzt werden. Wurde die Unterbewertung vorsätzlich und in offenkundigem Bruch der gesetzlichen Bewertungs- und Bilanzierungsvorschriften vorgenommen, so kann dieses Vorgehen als Bilanzdelikt strafrechtlich geahndet werden.

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Steuerlexikon