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Vorsichtsprinzip

Das Vorsichtsprinzip ist ein allgemeiner Bilanzierungsgrundsatz des HGB.

Demnach muss vorsichtig bewertet werden, d. h. alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, sind zu berücksichtigen.

Dies gilt auch, wenn die Risiken und Verluste erst zwischen Abschlussstichtag und Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Das Vorsichtsprinzip soll auch den Gläubigerschutz gewährleisten, indem der Bilanzierende sich nicht „reicher" rechnet, sondern eher „ärmer".

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