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Wertberichtigung

Die Wertberichtigung ist ein Korrekturposten, der den Wertverlust betrieblicher Vermögensgegenstände erfasst. Der Begriff wird daher gleich bedeutend mit dem der Abschreibung verwandt, wobei im engeren Sinne nur die indirekten Abschreibungen als Wertberichtigung bezeichnet werden.

Von besonderer Bedeutung ist die Wertberichtigung von Forderungen, deren Erfüllung unsicher oder zweifelhaft ist. Sie kann in Form der Einzelwertberichtigung (der Wert einer Forderung wird entsprechend dem Zahlungsausfallrisiko nach unten korrigiert) oder der Pauschalwertberichtigung (alle Forderungen werden auf Grund eines allgemeinen Risikos, z.B. eines Konjunkturrückgangs oder einer Währungsabwertung in Form eines prozentualen Abschlags berichtigt) vorgenommen werden.

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