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Betriebsstoffe

Betriebsstoffe sind extern bezogenes Material, das für die Produktion eigener Güter in einem Unternehmen benötigt wird. Sie gehören gemeinsam mit den Rohstoffen und den Hilfsstoffen zur Gruppe der Werkstoffe. Die Nutzung dieser Stoffe wird als Materialaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Im Unterschied zu den Roh- und den Hilfsstoffen werden Betriebsstoffe nicht Bestandteil des endgültigen Produkts, sondern werden im Zuge der Produktion verbraucht (z. B. Energie für die Produktionsanlage) oder stellen die Betriebsbereitschaft sicher (z. B. Schmierstoffe, Reinigungsstoffe oder Büromaterial).

Wie werden Betriebsstoffe in der Kostenrechnung behandelt?

Da ein Teil der Betriebsstoffe unabhängig von der produzierten Menge an Gütern anfällt (z. B. Schmierstoffe zur Instandhaltung der Maschinen), gehört dieser Teil zu den fixen Kosten. In der Regel können Betriebsstoffe keinem Kostenträger direkt zugeordnet werden und stellen somit Gemeinkosten dar. Sie werden über die Kostenstellen in der Kalkulation der Produkte berücksichtigt.

Für die Verbuchung von Betriebsstoffen kommt entweder die bestandsorientierte oder die aufwandsorientierte Verbuchung in Betracht. Beide Methoden führen zum identischen Ergebnis.

Wie werden Betriebsstoffe bilanziell behandelt?

Nicht verbrauchte Betriebsstoffe gehören bilanziell zum Umlaufvermögen. Sie sind nach § 266 des Handelsgesetzbuches als Vorräte zu aktivieren. Hierbei gilt für deren Bewertung das strenge Niederstwertprinzip. Das bedeutet, von den drei möglichen Wertansätzen (den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, dem Börsen- oder Marktpreis und dem am Abschlussstichtag beizulegenden Wert) ist immer der niedrigste Wert dieser drei Werte anzusetzen. Abschreibungen sind bei Wertgegenständen des Umlaufvermögens zwingend vorzunehmen, egal, ob die Wertminderung vermutlich dauerhafter oder nur vorübergehender Natur ist.

Wie werden Betriebsstoffe steuerlich behandelt?

Grundsätzlich werden Betriebsstoffe in der Steuerbilanz genauso erfasst wie in der Handelsbilanz. Ein Unterschied besteht jedoch beim Ansatz des niedrigeren Teilwerts von Beständen: Im Gegensatz zur Handelsbilanz muss hierfür eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegen.

[sam id="13" codes="true"]Auch umsatzsteuerlich ergeben sich keine Besonderheiten: Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist das Nettoentgelt (d. h. ohne die Umsatzsteuer selbst), das der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten.

Ändert sich das Entgelt, z. B. durch Skonti oder nachträgliche Preisnachlässe, muss der Lieferant die Umsatzsteuer und der Abnehmer die abgezogene Vorsteuer berichtigen. Diese Berichtigungen sind für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung des Entgelts eingetreten ist.

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