🏠 » Lexikon » F » Factoring

Factoring

Factoring ist ein Finanzierungsgeschäft, bei dem ein Unternehmen seine Forderungen aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen an eine Factoring-Gesellschaft (Factor) verkauft.

Der Factor bevorschusst die angekauften Forderungen und trägt in der Regel auch das Forderungsausfallrisiko. Darüber hinaus kann er zusätzliche Aufgaben im Rahmen der Verwaltung der Forderungen übernehmen, wie z.B. die Debitorenbuchhaltung, das Inkasso und Mahnwesen.

Das Factoring entlastet die Unternehmen hinsichtlich des Zahlungsausfallrisikos sowie in Bezug auf die Forderungsverwaltung. Ferner erhöht es die Unternehmensliquidität, da der Factor die Forderungen direkt auszahlt.

Allerdings ist Factoring nicht billig, denn für die Leistungen des Factors muss das Unternehmen eine Factoringgebühr zahlen, die sich aus einer Provision sowie Zinskosten für die vorzeitige Auszahlung der Forderungen zusammensetzt.

Je nachdem, ob die Kunden über den Forderungsverkauf informiert werden oder nicht, wird zwischen offenem und stillem Factoring unterschieden. Der Verkauf von Forderungen bei Außenhandelsgeschäften wird Forfaitierung genannt.

Factoring - Definition & Erklärung - Zusammenfassung

Im Zusammenhang mit dem Lexikoneintrag Factoring sind folgende Aspekte in Erinnerung zu behalten:

  • Das Factoring ist ein Finanzierungsgeschäft, bei dem ein Unternehmen seine Forderungen aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen an eine Factoring-Gesellschaft verkauft.
  • Das Factoring entlastet die Unternehmen hinsichtlich des Zahlungsausfallrisikos sowie in Bezug auf die Forderungsverwaltung.
  • Der Verkauf von Forderungen beim Factoring bei Außenhandelsgeschäften wird Forfaitierung genannt.

Bitte bewerten (1 - 5):

Der Artikel Factoring
befindet sich in der Kategorie:
Steuerlexikon