🏠 » Lexikon » E » Eventualverbindlichkeiten

Eventualverbindlichkeiten

Eventualverbindlichkeiten

ist die Bezeichnung für Zahlungsverbindlichkeiten eines Unternehmens, bei denen unsicher ist, ob sie erfüllt werden müssen.

Zu den Eventualverbindlichkeiten zählen übernommene Bürgschaften und Gewährleistungen sowie die Ausstellung und Übertragung von Wechseln.

Eventualverbindlichkeiten werden nicht auf der Passivseite der Bilanz, sondern unterhalb der Bilanz aufgeführt.

Bitte bewerten (1 - 5):

Der Artikel Eventualverbindlichkeiten
befindet sich in der Kategorie:
Steuerlexikon