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Bilanzierung

Die Bilanzierung ist ein Vorgang der Erfassung und Bewertung von Vermögens- und Schuldbestandteilen in der Bilanz. Die so genannte Bilanzierung dem Grunde nach, beschäftigt sich dabei mit der Frage, was als Aktiva und Passiva in die Bilanz aufgenommen werden soll.

Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) gilt dabei eine grundsätzliche Bilanzierungspflicht für alle dem Unternehmen wirtschaftlich und rechtlich zuzurechnenden Vermögens- und Schuldbestandteile (Aktivierungs- und Passivierungsgebot).

Allerdings gibt es im Handelsrecht auch bestimmte Bilanzierungswahlrechte (Aktivierungswahlrechte, z. B. für das Disagio; Passivierungswahlrechte, z. B. für Aufwandsrückstellungen) sowie Bilanzierungsverbote (Aktivierungsverbote, z. B. für Gründungsaufwendungen; Passivierungsverbote, z. B. für Eventualverbindlichkeiten).

Von der Bilanzierung dem Grunde nach ist die Bilanzierung der Höhe nach abzugrenzen. Sie beschäftigt sich mit der Frage, mit welchem Wert die einzelnen Bilanzpositionen angesetzt werden sollen.

Bilanzierungswahlrechte nach HGB

Im Handelsgesetzbuch (HGB) gibt es einige Bilanzierungswahlrechte, die Unternehmen in Anspruch nehmen können. Diese Wahlrechte erlauben es Unternehmen, zwischen verschiedenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu wählen, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen.

Hier sind einige der gängigsten Bilanzierungswahlrechte im HGB aufgelistet:

  • Wahlrecht bei der Bewertung von Anlagevermögen: Unternehmen können wählen, ob sie das Anlagevermögen nach den Anschaffungs- oder Herstellungskosten (historische Anschaffungskosten) oder nach den niedrigeren beizulegenden Zeitwerten bewerten möchten. Das bedeutet, dass sie entweder den Kostenansatz oder den Fair-Value-Ansatz verwenden können.
  • Wahlrecht bei der Bewertung von Vorräten: Unternehmen können zwischen verschiedenen Methoden zur Bewertung von Vorräten wählen, wie zum Beispiel dem FIFO-Verfahren (First-In, First-Out) oder dem LIFO-Verfahren (Last-In, First-Out).
  • Wahlrecht bei der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen: Unternehmen haben die Wahl, ob sie selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aktivieren oder sofort als Aufwand verbuchen möchten.
  • Wahlrecht bei der Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern: Unternehmen können entscheiden, ob sie geringwertige Wirtschaftsgüter sofort als Aufwand verbuchen oder über einen längeren Zeitraum abschreiben möchten.
  • Wahlrecht bei der Rückstellungsbildung: Unternehmen können wählen, ob sie Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten bilden möchten, die im Zeitpunkt des Abschlusses wahrscheinlich sind oder ob sie nur bereits bestehende Verpflichtungen berücksichtigen möchten.

Bilanzierung - Definition & Erklärung - Zusammenfassung

Im Zusammenhang mit dem Lexikoneintrag Bilanzierung sollte man sich folgende Punkte merken:

  • Eine Bilanzierung dient zur Erfassung und Bewertung von Vermögens- und Schuldbestandteilen.
  • Die Bilanzierung ist in der Bilanzierungspflicht nach Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt.
  • Die Bilanzierung bietet gewisse Bilanzierungswahlrechte und Bilanzierungsverbote, die den Spielraum zur Bilanzierung eingrenzen.

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