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Bilanzierung

Die Bilanzierung ist ein Vorgang der Erfassung und Bewertung von Vermögens- und Schuldbestandteilen in der Bilanz. Die so genannte Bilanzierung dem Grunde nach, beschäftigt sich dabei mit der Frage, was als Aktiva und Passiva in die Bilanz aufgenommen werden soll.

Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) gilt dabei eine grundsätzliche Bilanzierungspflicht für alle dem Unternehmen wirtschaftlich und rechtlich zuzurechnenden Vermögens- und Schuldbestandteile (Aktivierungs- und Passivierungsgebot).

Allerdings gibt es im Handelsrecht auch bestimmte Bilanzierungswahlrechte (Aktivierungswahlrechte, z. B. für das Disagio; Passivierungswahlrechte, z. B. für Aufwandsrückstellungen) sowie Bilanzierungsverbote (Aktivierungsverbote, z. B. für Gründungsaufwendungen; Passivierungsverbote, z. B. für Eventualverbindlichkeiten).

Von der Bilanzierung dem Grunde nach ist die Bilanzierung der Höhe nach abzugrenzen. Sie beschäftigt sich mit der Frage, mit welchem Wert die einzelnen Bilanzpositionen angesetzt werden sollen.

Bilanzierung - Definition & Erklärung - Zusammenfassung

Im Zusammenhang mit dem Lexikoneintrag Bilanzierung sind folgende Aspekte in Erinnerung zu behalten:

  • Eine Bilanzierung dient zur Erfassung und Bewertung von Vermögens- und Schuldbestandteilen.
  • Die Bilanzierung ist in der Bilanzierungspflicht nach Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt.
  • Die Bilanzierung bietet gewisse Bilanzierungswahlrechte und Bilanzierungsverbote, die den Spielraum zur Bilanzierung eingrenzen.

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