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Rücklagen

Rücklagen

sind die Eigenkapitalreserven einer Kapitalgesellschaft, die über das gezeichnete Nominalkapital hinausgehen.

Dabei wird unterschieden zwischen den offenen Rücklagen, die in der Bilanz gesondert ausgewiesen werden und aus der Einlage von zusätzlichem Eigenkapital (Kapitalrücklagen) und/oder einbehaltenen Gewinnen (Gewinnrücklagen) bestehen, sowie den so genannten stillen Rücklagen, die nicht als eigene Posten in der Bilanz benannt werden, sondern aus einer Überbewertung der Passiva, d.h. der Schulden eines Unternehmens resultieren.

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Steuerlexikon