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Herstellungskosten

Herstellungskosten

dienen in der Handels- und Steuerbilanz als Bewertungsmaßstab für selbst erstellte Wirtschaftsgüter (z. B. hergestellte Produkte oder selbst gefertigte Werkzeuge).

Die Herstellungskosten sind Aufwendungen, die durch die Schaffung eines Wirtschaftsgutes, seine Erweiterung oder seine wesentliche Verbesserung entstehen.

Anders als bei den Herstellkosten fallen kalkulatorische Kosten nicht unter die Herstellungskosten.

Für die einzelnen Bestandteile der Herstellungskosten gelten bei der handels- und steuerrechtlichen Bilanzierung unterschiedliche Aktivierungsvorschriften.

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