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Herstellkosten

Herstellkosten sind in der betrieblichen Kostenrechnung die bei der Erzeugung von Gütern angefallenen Kosten.

Die Herstellkosten ergeben sich aus der Addition der Materialkosten, zu denen die Materialeinzel- und Materialgemeinkosten gehören, und der Fertigungskosten, zu denen neben den Fertigungslöhnen und Fertigungsgemeinkosten auch die Sondereinzelkosten der Fertigung zählen.

Die Herstellkosten dürfen nicht mit den Herstellungskosten verwechselt werden.

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Steuerlexikon