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Imparitätsprinzip

Das Imparitätsprinzip bildet den Grundsatz, der eine ungleiche Behandlung von
nicht realisierten Gewinnen und Verlusten vorschreibt: während nicht realisierte Verluste zu antizipieren sind (z. B. durch Abschreibungen oder Rückstellungsbildung) dürfen Gewinne erst dann ausgewiesen werden, wenn sie tatsächlich realisiert sind.

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Steuerlexikon