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Kreditsicherungen

Kreditsicherungen

sind Vermögenswerte und Rechte, die der Kreditnehmer dem Kreditgeber stellen muss, um das Kreditrisiko zu begrenzen. Kommt der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so kann der Kreditnehmer die Sicherheiten verwerten.

Zu den Kreditsicherungen zählen die Personalsicherheiten, die schuldrechtliche Ansprüche gegen eine Person begründen (z. B. Bürgschaften oder Garantien), die dinglichen Sicherheiten, aus denen sachenrechtliche Ansprüche abgeleitet werden (z. B. Pfänder oder Sicherungsübereignungen), sowie die Realsicherheiten, die immobilienrechtliche Ansprüche hervorrufen (z. B. Hypotheken oder Grundschulden).

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Steuerlexikon