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Lagebericht

Zusätzlich zum handelsrechtlichen Jahresabschluss müssen Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Konzerne einen Lagebericht erstellen. Dieser soll nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) ein tatsächliches Bild des Geschäftsverlaufs und der Lage des Unternehmens geben.

Ferner soll der Lagebericht Auskunft über die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft, Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ablauf des Geschäftsjahres sowie über den Bereich Forschung und Entwicklung erteilen.

Der Lagebericht wird mit in die Abschlussprüfung einbezogen.

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Steuerlexikon