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Neutraler Ertrag

Der neutrale Ertrag ist Teil des betrieblichen Ertrags, der im Gegensatz zum betriebsbedingten Ertrag alle Erträge umfasst, die außerhalb des gewöhnlichen Betriebsablaufes anfallen.

Zum neutralen Ertrag zählen die betriebsfremden Erträge, die in keiner Beziehung zur betrieblichen Leistungserstellung stehen (z. B. Erträge aus Unternehmensbeteiligungen oder Wertpapiererträge), die außerordentlichen Erträge, die unvorhergesehen oder in außergewöhnlicher Höhe anfallen (z. B. Verkäufe von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Buchwert), sowie die periodenfremden Erträge, die nicht dem eigentlichen Abrechnungszeitraum zuzurechnen sind (z. B. Erträge aus Steuerrückerstattungen für das vergangene Geschäftsjahr).

Die neutralen Erträge werden nicht in der betrieblichen Kostenrechnung berücksichtigt.

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