Handelsrecht
Das Handelsrecht ist ein bürgerliches Sonderrecht der Wirtschaftsunternehmen. Es regelt die Rechtsbeziehungen der Unternehmung zu ihren Geschäftspartnern sowie die wettbewerbs- und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmen.
Das Handelsrecht hat für alle Kaufleute Vorrang vor bürgerlichem Recht (BGB). Hauptrechtsquelle ist das HGB. Neben dem Handelsrecht bestehen Handelsbräuche (Usancen).